Und warum gerade ich?
- Anstatt die gesamte Bevölkerung zu befragen, genügt es, eine Anzahl von zufällig ausgewählten Personen zu befragen.
- Die gesamte ständige Wohnbevölkerung der Schweiz kann zur Teilnahme an der Erhebung eingeladen werden, inklusive Personen mit ausländischer Nationalität.
- Sie können nicht durch eine ANDERE PERSON ersetzt werden, weil das die Ergebnisse verfälschen würde.
- Sie können frei Ihre Meinung äussern. Es wird kein Urteil anhand Ihrer persönlichen Meinung gefällt. Es geht darum, allgemeine Tendenzen zu erkennen, die für die gesamte Schweizer Gesellschaft gelten.
Wie bin ich ausgewählt worden? Wie haben Sie meine Telefonnummer erhalten?
Damit die Erhebung wissenschaftlich korrekt ist, werden alle befragten Personen nach einem strengen Zufallsverfahren ausgewählt.
Die zufällig ausgewählten Personen, zu denen auch Sie gehören, werden aus dem Stichprobenregister des Bundesamtes für Statistik (BFS) gezogen.
In diesem Register ist auch Ihre Telefonnummer enthalten, auch wenn sie nicht im Telefonbuch steht.
Was ist dieses Stichprobenregister des BFS?
Das Stichprobenregister des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird aus den Einwohnerregistern von Gemeinden und Kantonen gebildet.
Das hat den Vorteil, dass gewisse Personendaten bereits vorhanden sind und bei Erhebungen des BFS nicht mehr abgefragt werden müssen.
Selbstverständlich werden die Personendaten aus dem Einwohnerregister nur anonymisiert genutzt und der Datenschutz ist gewährleistet.
Was ist das Thema dieser Erhebung?
Welche Services werden von der Bevölkerung und der Wirtschaft verlangt?
Welche Informationen und Prozesse stellt die öffentliche Verwaltung digital zur Verfügung?
Sind die digitalen Leistungen bei Kundinnen und Kunden bekannt?
Wo bestehen Hindernisse für die Nutzung digitaler Behördenangebote?
Welche Chancen und Herausforderungen sind im Bereich künstlicher Intelligenz zu erwarten?
Diesen und weiteren Fragen geht die Nationale E-Government-Studie mit einer Erhebung bei Privatpersonen,
Mitarbeitenden von Unternehmen und Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Verwaltung nach.
Warum braucht es die Erhebung «Nationale E-Government-Studie 2025» (egov2025)?
Im Rahmen ihrer Monitoring-Aktivitäten schafft die Digitale Verwaltung Schweiz einen Überblick über den Fortschritt
im Bereich der digitalen Behördenleistungen in der Schweiz. Sie unterstützt die Weiterentwicklung der digitalen Angebote
und liefert Erkenntnisse über die Fortschritte der Strategie der Digitalen Verwaltung Schweiz.
Die Nationale E-Government-Studie bildet dafür eine wichtige Grundlage.
Mit Ihrer Teilnahme an der Erhebung der «Nationalen E-Government-Studie 2025» unterstützen Sie Bund,
Kantone, Städte und Gemeinden dabei, Leistungen und Informationen im Internet möglichst einfach, sicher
und bedürfnisorientiert anzubieten.
Ist die Teilnahme an dieser Erhebung obligatorisch?
Nein, die Teilnahme an dieser Erhebung ist nicht obligatorisch. Die Studie ist aber äusserst wichtig. Nur mit zuverlässigen Statistiken kann der Bund geeignete Massnahmen ergreifen. Das wird am Ende uns allen nutzen.